Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Lochar & Partner Ges.m.b.H übt das Gewerbe eines Immobilienmaklers aus. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen Lochar & Partner und ihren Kunden.
Die Verkäufer/Vermieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seit 1.1.2009 die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass von der verkaufenden/vermietenden Partei ein Energieausweis vor zustande kommen des Vertrages nicht übergeben werden sollte, wird die verkaufende/vermietende Partei darauf hingewiesen, dass sie in diesem Fall dafür haftet, dass das zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Objekt zumindest eine Durchschnittliche Energieeffizienz aufweist. Weiters besteht das Recht der kaufenden oder mietenden Partei auf Übergabe des Energieausweises weiterhin. Diese Bestimmungen sind vertraglich nicht abänderbar.
Die verkaufende Partei verpflichtet sich Lochar & Partner nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und richtige Angaben über das zu vermittelnde Objekt zu machen. Insbesondere ist die verkaufende Partei verpflichtet Lochar & Partner darauf hinzuweisen, falls die erforderlichen Benützungsbewilligungen nicht vorhanden sind beziehungsweise nicht bewilligte Aus-, Um oder Zubauten vorgenommen worden sind. Sollten derartige Angaben unterbleiben, so ist die verkaufende Partei verpflichtet die Lochar & Partner diesbezüglich Schad- und Klaglos zu halten.
Die kaufende Partei nimmt zur Kenntnis, dass Lochar & Partner die vom Verkäufer erteilte Information nach bestem Wissen und Gewissen auf deren Richtigkeit überprüft.
Dessen ungeachtet ist Lochar & Partner auf die Richtigkeit der Angaben der verkaufenden Partei angewiesen. Diesbezüglich nimmt die kaufende Partei zur Kenntnis, dass Lochar & Partner lediglich für grobes Verschulden haftet.
Die Kunden nehmen weiters zur Kenntnis, dass eine bereits erfolgte Vermittlungstätigkeit durch Lochar & Partner, sei es auch lediglich die Namhaftmachung eines Objektes, einem anderen Makler, der den Abschluss vermitteln sollte, bekannt zu geben ist. Weiters ist dieser Abschluss auch Lochar & Partner mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, so ist im Fall groben Fahrlässigkeit die Provision im Ausmaß der Verdienstlichkeit an Lochar & Partner zu bezahlen.
Für den Fall, dass die verkaufende Partei die gegenständliche Immobilie nicht nur über die Lochar & Partner bewerben sollte, verpflichtet sich die verkaufende Partei die Lochar & Partner unverzüglich von Preisänderung in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde verpflichtet sich unvorzüglich bekannt zu geben, sollte er ein Objekt, welches ihm von Lochar & Partner angeboten wird, bereits bei einem anderen Immobilienmakler besichtigt haben oder diesbezüglich bereits mit einem anderen Makler Kontakt aufgenommen haben. Da Lochar & Partner in einem derartigen Fall keine Vermittlungstätigkeit aufnehmen würde, verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass dieser Umstand verschwiegen werden sollte auch die Verkäuferprovision im gesetzlichen Ausmaß zu übernehmen.
Gutscheinaktionen:
Pro Aktion ist immer nur ein Gutschein gültig.
Die Kombination verschiedener Gutscheine ist möglich.
Der Gutschein kann nicht in Bar abgelöst werden.
Energieausweis:
Lochar & Partner gewährt dem Verkäufer einen Nachlass von € 300,00 unter der Voraussetzung, dass mit Lochar & Partner ein Alleinvermittlungsauftrag über die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird, ein Energieausweis durch die Firma ENERCOM erstellt wird und die gegenständliche Immobilie durch Lochar & Partner vermittelt wird. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt in der Form, dass die Rechnung der ENERCOM samt Nachweis der Einzahlung und Gutschein an Lochar & Partner zu übergeben ist und wird nach Vorliegen der obigen Voraussetzungen und erfolgreicher Vermittlung durch Lochar & Partner der Betrag von € 300,00 von der Provision der verkaufenden Partei in Abzug gebracht.
Verkaufsgutschein:
Die Lochar & Partner gewährt der verkaufenden Partei einen Nachlass von € 500,00 auf die in Rechnung gestellte Provision für den Fall, dass ein Alleinvermittlungsauftrag in der Dauer von zumindest 60 Tagen abgeschlossen wird und in diesem Zeitraum eine erfolgreiche Vermittlung durch Lochar & Partner erfolgt.
